Informationzur Batterieentsorgung
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis betrifft die Endnutzer, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen:
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem eigenen Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
Ecologa Europe GmbH / Patricia Bös
Ziegelhüttenstr. 11
63768 Hösbach
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht „Cd“ für Cadmium, „Pb“ steht für Blei, und „Hg“ für Quecksilber
Elektro- und ElektronikgeräteInformation zu Elektro- und Elektronikgeräten
Nachfolgend finden Sie Hinweise für private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen:
- Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang
Altgeräte müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Elektro(alt)geräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Insbesondere dürfen diese Geräte nicht im Hausmüll entsorgt werden. Elektro(alt)geräte sind zu sammeln und können über das örtliche Sammelsystem beseitigt werden.
Altbatterien und Altakkumulatoren, welche nicht vom Altgerät umschlossen sind, und Lampen, die unversehrt aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Abgabestelle von den Altgeräten zu trennen, es sei denn, die Altgeräte werden nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf einer Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten getrennt.
Das Symbol nach Anlage 3 zum ElektroG (eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnet Altgeräte, die am Ende ihrer Lebensdauer nicht dem unsortierten Siedlungsabfall zugeführt werden dürfen: